Kurbeitrag

Kurbeitrag

Die Gemeinde Pfofeld ist seit dem 01.01.2009 Staatlich anerkannter Erholungsort. Diese Anerkennung berechtigt die Gemeinde, einen Kurbeitrag (Kurtaxe) einzuheben. Rechtsgrundlage für die Einhebung des Kurbeitrages ist eine rechtswirksame Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, also zu Erholungszwecken.