Segeln am Brombachsee

Segeln

Wenn der Wind in den Segeln knattert, der Kiel durchs Wasser schneidet und der See allein dem Skipper gehört, dann kommt Urlaubsstimmung auf. Der Kleine Brombachsee mit 2,5 qkm Wasserfläche bietet ideale Voraussetzungen für einen erholsamen Urlaub auf dem Wasser.

Im Seezentrum Langlau befinden sich über 100 Liegeplätze für Segelboote. Ein Bootskran für Boote bis zu 5 t, eine Sliprampe und öffentliche Sanitäreinrichtungen sowie Verpflegungsmöglichkeiten sind vorhanden. Bootsübernachtungen an gemieteten Wasserliegeplätzen sind möglich. (Entsorgungsstationen vorhanden).

Das Befahren des Kleinen und Großen Brombachsees sowie des Altmühlsees mit einem Elektro-Motorboot oder Segelfahrzeug mit Elektro-Hilfsmotor bzw. Wohneinrichtung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies ist unabhängig von der kW-Zahl des Motors. Die maximal zulässige Leistung darf bei Elektromotorbooten 6 kW und bei Segelbooten 11 kW nicht überschreiten.

Ruderboote und Segelfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind und keine Wohn- (Kajüthöhe bis 1,20 Meter), Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen, sind genehmigungs- und zulassungsfrei.

Das Befahren der Seen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (auch als sog. Flautenschieber) ist grundsätzlich verboten.

Eine Urlaubergenehmigung oder eine dauerhafte Genehmigung für ein Wasserfahrzeug müssen Bootsfahrer beim Landratsamt beantragen. Dies ist auch online auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/bootsbetrieb-im-rahmen-des-gemeingebrauchs/genehmigungspflichtig/ möglich.

Die dauerhafte Genehmigung für ein Elektromotor- und Segelboot sowie die Kennzeichnung gilt unbefristet.

Es ist möglich, die Seen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mittels „Urlaubergenehmigung“ zu befahren. Diese Genehmigung wird für genehmigungs- und kennzeichnungspflichtige Boote für max. 4 Wochen (=28 Tage im Kalenderjahr) erteilt. Diese 28 Tage können auf 4 Zeiträume (z.B. 4 x 1 Woche) aufgeteilt werden. Auch hier ist die Antragstellung online unter www.landkreis-wug.de/bootsbetrieb-im-rahmen-des-gemeingebrauchs/genehmigungspflichtig/ möglich.

Verboten ist das Befahren von abgesperrten Zonen, die durch Beschilderung oder Bojen kenntlich gemacht sind (z. B. Badezonen, Stauanlagen, Naturschutzgebiete).

Kontakt

Zweckverband Brombachsee
Obere Dorfstraße 3
91785 PLeinfeld – Ramsberg

Tel. 09144 571

www.zv-brombachsee.de